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Weiterbildung

  • EIN MODERNER BERUF

    Heute ist „Berufskraftfahrer“ ein Ausbildungsberuf, eine hochkomplexe Tätigkeit zwischen den Anforderungen modernster Fahrzeugtechnik, dichtem Verkehrsgeschehen mit metergenauer Navigation und wertvollen Waren, die nicht nur „irgendwann von A nach B“ geschafft, sondern oft genug „just in time“ geladen und geliefert werden müssen.

    Jahrzehntelang war man „Kraftfahrer“ von Beruf, wenn man mit der nötigen Fahrerlaubnis Omnibus, Laster, Lieferwagen, Taxi oder Krankenwagen fuhr – einzige Voraussetzung war eben der passende Führerschein.

    Seit 2006 hingegen ist eine Qualifikation vorgesehen, wenn eine Fahrertätigkeit gewerblich ausgeführt werden soll. Diese Qualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselnummer „95“ in der Spalte 12. des europäischen Kartenführerscheins nachgewiesen. Zur Erlangung dieses Eintrags muss wiederum eine IHK-Prüfung abgelegt werden – ohne diese ist eine berufliche Tätigkeit als Kraftfahrer heute nicht mehr möglich.

    Einzige Ausnahme ist der Bestandsschutz für LKW-Fahrer, die ihre Berufstätigkeit schon vor dem 10.09.2009 begonnen, und Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis schon vor dem 10.09.2008 erworben haben. Bei Ihnen wird quasi „Qualifikation durch Berufserfahrung“ vorausgesetzt.

    Allerdings muss jeder von ihnen – wie allen anderen Berufskraftfahrer auch – bei der alle fünf Jahre vorgeschriebenen Gültigkeitsverlängerung der Fahrerlaubnis eine einwöchige Weiterbildung nachweisen. (Diese kann auch in fünf ganztägigen Einzelterminen erteilt werden!)

  • AUSBILDUNGSINHALT

    Gegenstand der Berufsausbildung gemäß §3 BKV ist mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:

    1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    4. Umweltschutz
    5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
    6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
    7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
    8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
    9. Kundenorientiertes Verhalten
    10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
    11. Betriebliche Planung und Logistik
    12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
    13. Qualitätssichernde Maßnahmen
  • BESITZSTANDSSCHUTZ

    „Erfahrung“ kommt vom Tätigkeitswort „fahren“ – und wohl nirgends ist dieser Wortsinn so bedeutungsvoll wie bei den Berufkraftfahrern!

    In Anerkenntnis dieser Tatsache hat der Gesetzgeber bei der Entwicklung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes einen Besitzstandsschutz eingeräumt für die, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten diese Profession ausüben.

    Kraftfahrer kennen die Welt – und allein schon die Orientierung im Autobahnnetz und auf den Straßen Europas sind eine „Er-fahr-ung“, die an keinem Schreibtisch nachvollzogen und in keiner noch so guten Schulung vermittelt werden kann!

    Aber auch für die „alten Hasen“ gelten aktualisierte Regeln, sie müssen sich mit neuer Fahrzeugtechnik befassen und geänderte Anforderungen – auch an ökologisch und ökonomisch optimierte Fahrfertigkeiten.

    Deshalb gilt eine Pflicht zur Weiterbildung, um von diesen neuen Inhalten zu profitieren!

  • WEITERBILDUNG – SPÄTESTENS ALLE FÜNF JAHRE!

    Es gibt in der Berufskraftfahrer-Ausbildung drei Wege zur Qualifikation, um den Eintrag der „Schüsselzahl 95“ und damit die Zulassung zum beruflichen Fahren zu erhalten (s. Grafik bzw. Abschnitt „Grundqualifikation“) – eigentlich sogar vier, denn der Gesetzgeber betrachtet im Sinne des Besitzstandsschutzes alle Busfahrer, die ihren Führerschein schon vor dem September 2008 (LKW-Fahrer September 2008) erworben haben, als ausreichend vorgebildet und erfahren.

    Für alle jedoch gilt die Pflicht zur Weiterbildung – um der Weiterentwicklung Rechnung zu tragen und „auf dem Laufenden“ zu bleiben – sowohl technische Neuerungen betreffend (Assistenzsysteme wie Retarder, Abstandstempomat u.ä.) als auch rechtliche Aktualisierungen.

    Diese Weiterbildungen werden natürlich ebenfalls immer aktualisiert – wir bieten zur Zeit die folgenden fünf Themenbereiche an:

    1. Eco-Fahren – das Perfektionstraining
    2. Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
    3. Sicherheit im Fokus
    4. Der Kunde im Mittelpunkt
    5. Ladungssicherung optimieren

    Bei jeder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen eine Woche Weiterbildung (oder fünf einzelne Schulungen à 7 Stunden) nachgewiesen werden.

  • VORAUSSETZUNGEN

    Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung liegt bei 16 Jahren, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B+E mit dem 17. Lebensjahr und C1+E erst mit 18 Jahren erworben werden, die Omnibus-Führerscheine sogar erst mit 21 bzw. 24 Jahren. Für Auszubildende bei Verkehrsträgern des ÖPNV gilt: im Linienverkehr bis 50km kann er/sie schon mit 18 Jahren eingesetzt werden.

    Die gesundheitliche Tauglichkeitsuntersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist sowohl für die Einstellung zur Ausbildung des BKF (und natürlich auch für die Fahrerlaubnisklassen C/C1 und D/D1) eine notwendige rechtliche Voraussetzung. Im letzten Jahr der Ausbildung im Güterverkehr kann bzw. darf auch der 18-jährige Auszubildende bereits schwere Nutzfahrzeuge mit 40 t zGG fahren, wenn er die Fahrerlaubnis auf dem Wege der hier vorgesehenen Einzelausnahme erlangt hat.

  • AUSNAHMEN

    Eine gewerbliche Tätigkeit als Berufskraftfahrer entsteht hingegen nicht – etwas vereinfacht dargestellt – in folgenden Fällen:

    1. Beförderung in Fahrzeugen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
    2. in Fahrzeugen von Bundeswehr, Zoll, Katastrophenschutz, Feuerwehr,
    3. der Notfallrettung (ASB, DLRG, DRK, Johanniter, Malteser sowie anerkannten privaten Rettungsunternehmen)
    4. bei bestimmen Werkstatt- und Probefahrten
    5. Prüffahrten von Sachverständigen (TÜV/DeKra/GTÜ u.ä.)
    6. Neu- und Umbauten, die noch nicht in Betrieb sind
    7. Fahrten zum Transport von Material oder Werkzeug, das zur Ausübung einer anderen (z. B. handwerklichen) Haupttätigkeit benötigt wird
    8. Ausbildungs- und Prüfungsfahrten in Fahrschulen
    9. (…)

    Genaueres gibt es in dieser Veröffentlichung des BAG.

  • OMNIBUS ODER LKW

    Es gibt Menschen, die fühlen sich wohl in vier Wänden, am Schreibtisch, vor dem Computer oder in einer Werkhalle. Andere sind einfach gern draußen und am liebsten unterwegs, sehen gern etwas von der Welt und bekommen nicht an der Ortsausgangstafel schon Heimweh. Sicher kommt nur für diese letzte Gruppe eine Fahrertätigkeit überhaupt in Frage.

    Einige können seht gut längere Zeit für sich allein verbringen, andere sind eher kommunikativ und „gern unter Leuten“…

    So vielfältig die Charaktere sind, so unterschiedlich sind auch die Arbeitsfelder der Berufskraftfahrer. Spätestens durch die Neuorganisation der Fahrerlaubnisklassen 1999 stellt sich relativ früh die Frage: möchte ich den Führerschein für Bus oder LKW machen?

    Bei Busfahrern ist die Fähigkeit zur Kommunikation Voraussetzung, besser noch: die Freude daran!

    Hier muss sich jeder selbst befragen – außerdem vielleicht Partner und Freunde, oder seinen Arbeitsberater…

    Natürlich kannst Du Dich auch gern mit uns beraten! Wir sind zu Teil selbst in beiden Berufen aktiv gewesen – die entsprechenden Kollegen führen gern ein Gespräch und vermitteln außerdem kompetente Ansprechpartner in den Unternehmen, für die wir das Personal ausbilden!

  • DER PROFI AM STEUER WIRD GEBRAUCHT

    Oft wird die Frage gestellt, ob – wenn die Forschung und Industrie an selbstfahrenden Autos entwickeln und arbeiten – der Beruf des Kraftfahrers überhaupt noch eine Zukunft habe. Den Transport von Menschen und Gütern weiterzuentwickeln ist sicher eine große und wichtige Aufgabe, und in den letzten Jahren ist dort viel versäumt worden ( – spätestens seit den 1990er Jahren mit der deutschen Wiedervereinigung und der Öffnung Europas weiter nach Osten ist Deutschland in die Mitte des Kontinents gerückt, verbunden mit Verkehrs- und Warenströmen beispielsweise von Warschau nach Rotterdam oder Finnland nach Spanien, und die deutschen Straßen im Transitverkehr völlig überlastet – das Bestreben der Industrie, im „just-in-time“-Lieferung von Rohstoffen und Zulieferteilen die Kosten für Lagerhaltung auf die Autobahnen und deren Finanzierung durch die Allgemeinheit abzuwälzen)!

    Da wird man über neue Verzahnung der Verkehrsträger Schiene und Straße zu zukunftsträchtigen Lösungen kommen müssen. Das haißt aber nicht, dass die Bahn auf einmal alles befördern könne – und vor allem nicht überallhin! Da sind mindestens „für die letzten Meile(n)“ qualifiizierte Logistik-Fachleute gefragt, die die vielfältigen Aufgaben auch von der Theorie in die Tat umsetzen!

    Assistenzsysteme in den Fahrzeugen machen die Arbeit des Fahrers heute sicherer – aber man muss diese auch bedienen können! Das Fahren besteht schon längst nicht mehr allein darin, ein Lenkrad in die richtige Richtung zu drehen, sondern die verfügbare Technik in den Fahrzeugen auch zu beherrschen und zur Sicherheit des Verkehrs, zur effizienten Nutzung von Ressourcen und zur Vermeidung von Risiken und Kosten (im Sinne von Ökonomie und Ökologie) einsetzen zu können.

    Im Personenverkehr ist die Technik bei Schienenfahrzeugen schon längst so weit, Züge oder U-Bahnen ohne Fahrpersonal von A nach B zu schicken. Dennoch bleibt fast überall ein Triebfahrzeugführer an Bord – Fahrgäste wollen einem richtigen Menschen ihr Leben, ihre Gesundheit und Sicherheit anvertrauen. Und wenn im Individualverkehr (dem „Consumer-Bereich“) von selbstfahrenden Autos schwadroniert wird – ein Bus ohne Busfahrer ist für sicher 99% der Busreisenden weiterhin unvorstellbar…

    Aber auch ganz konkret bietet der Beruf des Kraftfahrers vielfältige Möglichkeiten für die persönliche Weiterentwicklung…

  • AUFSTIEGSMÖGLICHKEITEN

    Schon derzeit sinnvolle Weiterbildungs-, Umschulungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sind:

    • Gefahrgutfahrer (GGVSEB / ADR)
    • Fachkraft für Lagerhaltung
    • Speditionskaufmann (z. B. Tätigkeit als Disponent)
    • Verkehrsfachwirt
    • Kraftverkehrsmeister / Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr (Zielrichtung z.B. Fuhrparkleitung, Dispisition, Betriebsleitung oder Personalführung, Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern)
    • Selbstständigkeit nach einer erfolgreichen Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK.