Führerscheine
LKW Führerschein
Der LKW Führerschein wird meist für berufliche, seltener für private Zwecke benötigt. Für private Zwecke z.B. große Wohnmobile, Pferdetransporter usw. machst Du den Führerschein und kannst nach bestandener Prüfung diese Fahrzeuge fahren.
Gleiches gilt auch beruflich, wenn Du unter die Handwerkerregelung oder ähnliche Ausnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz fällst. Nähere Infos gibt es hier. Für alle weiteren Fahrtätigkeiten wird zusätzlich zum Führerschein auch eine Qualifikation zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb benötigt.
Auch diese Schulungen zur Vorbereitung zu den IHK-Prüfungen gibt es bei uns!
Wichtig: es ist immer einfacher und preisgünstiger, zu der Fahrerlaubnis für den LKW (C oder C1) immer sofort den „Anhängerschein“ (CE oder C1E) mit zu beantragen – auch setzen fast alle Arbeitgeber diese Kombination voraus!
Führerscheinklasse C LKW
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)
Für das Mitführen von Anhängern (von mehr als 750kg zGm) benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse CE!
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder alte Klasse 3)
- fahren darfst du ab 21 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 20½ – im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren schon mit 18 möglich – Infos hier)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse CE -großer LKW mit großem Anhänger
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg mit Anhängern oder Sattel-Aufliegern über 450kg zGm fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)
Die genauen gesetzlichen Vorschriften findest Du hier.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C
- fahren darfst du ab 21 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 20½ – im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren schon mit 18 möglich – Infos hier)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse C1 – der „kleine“ Bruder des LKW
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg, aber maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)
Für das Mitführen von Anhängern (von mehr als 750kg zGm) benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse C1E!
Die alte Fahrerlaubnisklasse 3 schließt die neue Klasse C1 mit ein – genaue gesetzliche Vorschriften findest Du hier.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 17½)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse C1E – der „kleine“ Bruder – leichte LKW mit Anhänger
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen AM, A1, A2, A, und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D) wobei die Gesamtmasse des Zuges 12.000 kg nicht überschreiten darf.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1
- fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 17½)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

-
C = bis 3.5 T
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CE = über 7.5 T mit Anhänger
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C1 = bis 7.5 T
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C1E = bis 7.5 mit Anhänger
Klasse C und CE
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C
Wenn Du die Klassen C+CE beantragst
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C.
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse CE.
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 3 Nachtfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- und die Abfahrtkontrolle
Wenn Du die Klassen C+CE in einem Ausbildungsgang beantragst
- Klasse C : 3 Überlandfahrten / CE : 5 Überlandfahrten
- Klasse C : keine Nachtfahrten / CE : 3 Nachtfahrten
- Klasse C : 1 Autobahnfahrt / CE : 2 Autobahnfahrten
- Klasse C : Abfahrtkontrolle / CE : Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 37 spezifische LKW-Fragen Klasse C beantworten.
- max. Fehlerpunktzahl 10
In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Klasse C1
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C1
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
- Abfahrtkontrolle
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 30 spezifische LKW-Fragen Klasse C1 beantworten.
In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Klasse C1E
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Klasse C1E : 3 Überlandfahrten
- Klasse C1E : 1 Autobahnfahrt
- Klasse C1E : 1 Nachtfahrt
Wenn Du die Klassen C1+C1E in einem Ausbildungsgang beantragst
- Klasse C1 : 1 Überlandfahrt / C1E : 3 Überlandfahrten
- Klasse C1 : keine Nachtfahrten / C1E : 2 Nachtfahrten
- Klasse C1 : 1 Autobahnfahrt / C1E : 1 Autobahnfahrt
- Klasse C1 : Abfahrtkontrolle / C1E : Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Traktor Führerschein
Führerschein Trecker für Land- und Forstwirtschaft
Die obenstehenden Trecker-Führerscheine brauchst Du in der Land- und Forstwirtschaft, um Zugmaschinen bis max. 60 km/h zu fahren – und wo sonst gibt es auf der Straße Züge mit bist zu zwei Anhängern…?
Aber auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Mähdrescher, Maishäcksler, Roder oder Futtermischwagen darfst Du damit bewegen – zum Teil und je nach Bauart der Maschine bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h.
Führerscheinklasse L
Traktor oder Trecker – gemeint sind hier laut Gesetz Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft (auch mit Anhänger – dann bis 25 km/h), dazu kommen Stapler und andere Flurförderzeuge, außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Mähdrescher bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16
- anmelden kannst Du Dich bei uns mit 15½
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse T
Traktor ab 40 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger(n), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
In diesem Führerschein eingeschlossenen sind die Fahrerlaubnisklassen L und AM.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 (solange du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du nur Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren!)
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

-
L = bis 40 km/h
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T = bis 60 km/h
Klasse L
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 klassenspezifische Fragen beantworten.
Klasse T
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Anzahl der praktische Stunden bis zur Prüfungsreife ist individuell unterschiedlich. Keine Sonderfahrten!
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 klassenspezifische Fragen beantworten.
Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Motorrad Führerschein
- Übersicht
- Klasse AM
- Klasse A1
- Klasse A2
- Klasse A
- Prüfungsbescheinigung Mofa
- Stufenführerschein Motorrad
- Führerscheinerweiterung B196
Ein Hobby für Liebhaber
Kompetenz und Leidenschaft – unsere Motorrad-Ausbilder sind nicht nur Fahrlehrer, sondern selbst begeisterte Motorradfahrer! Es ist also eine Selbstverständlichkeit, dass sie nicht nur seit Jahrzehnten (und immer noch täglich aktiv) in Ihrer Freizeit auf dem Krad sitzen, sondern Dich auch von Ihren eigenen Motorrädern aus per Sprechfunkverbindung schulen werden – “bike to bike” eben…Auf diesen Seiten wollen wir Dir einen Überblick über die vier unterschiedlichen Motorradklassen geben (sowie die Prüfbescheinigung für Mofas und die Erweiterung des Auto-Führerscheins nach Code B 196). Hierbei spielen Dein Alter, der Zweck und Deine Vorlieben für ein bestimmtes Zweirad eine große Rolle. Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen Gespräch vor Ort, am und auf dem Fahrschulbike, damit Du in puncto Motorradführerschein alles richtig machst!
Führerscheinklasse T
Nach der bestandenen praktischen Prüfung darfst Du Roller oder Mopeds mit maximal 50 ccm und einer bauartbedungten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.
Fahrzeuge, die in der ehemaligen DDR für eine Höchstgschwindigkeit bis 60 km/h gebaut und zugelassen wurden, dürfen auch heute noch mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden (z.B. Simson Schwalbe oder Duo).
Voraussetzungen
- fahren darfst du ab 15 (anmelden kannst du dich schon mit 14 ½ Jahren)
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse A1
Nach der Praktischen Prüfung darfst Du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125ccm und einer Leistung von höchstens 11kW fahren. (Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg betragen.)
Voraussetzungen
- fahren darfst Du ab 16 (anmelden kannst du dich schon mit 15 ½ Jahren)
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse A2
Nach der Praktischen Prüfung darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren. (Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht maximal 0,2 kW/kg betragen und ein gedrosseltes Motorrad in ungedrosseltem Zustand über nicht mehr als 70 kW verfügt haben!)
Voraussetzungen
- fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst du dich schon mit 17 ½ Jahren)
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinklasse A
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst Du alle Krafträder – auch mit Beiwagen – fahren, ohne jegliche Hubraum- und Leistungsbegrenzung.
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 (anmelden kannst Du Dich dann schon mit 23½ Jahren) oder über den Stufenführerschein (zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Prüfungsbescheinigung Mofa
Nach bestandener theoretischer Prüfung darfst Du Mofas mit maximal 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren – genaugenommen erhältst Du dann eine “Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h”…
Welche Fahrzeuge dazu gehören – gedrosselter Roller, Leicht-Mofa, Pedelec oder “Segway” – das ist ein umfangreiches Thema. Hier gab es in der letzten Zeit eine große Anzahl von Gesetztesänderungen. Lass Dich gern von uns informieren, um hier ganz sicherzugehen!
Voraussetzungen
- Fahren darfst du ab 15 (anmelden kannst du dich schon mit 14 ½ Jahren)
- Biometrisches Passbild
Prüfungsbescheinigung Mofa
Der Stufenführerschein bietet die bestmögliche Motorrad-Ausbildung:
- A1 mit 16 Jahren – die Ausbildung und Prüfungen in Theorie und Praxis wie hier beschrieben
- A2 mit 18 Jahren – praktische Grundausbildung und Prüfung (ohne theoretischen Unterricht, Theorieprüfung und Sonderfahrten)
- A mit 20 Jahren – praktische Grundausbildung und Prüfung (ohne theoretischen Unterricht, Theorieprüfung und Sonderfahrten)
eine solide, kontinuierliche und aufeinander aufbauende Motorrad-Ausbildung über vier Jahre bietet viele Vorteile:
- Du beginnst schon mit 16 das Fahren mit “richtigen” Motorrädern (125ccm bedeuten zukunftsweisende, solide Technik und Sicherheit wie ABS u. Ä.)
- Sicherheit durch Fahrerfahrung als vollwertiger Verkehrsteilnehmer – auch schon auf Autobahnen und überörtlichen Straßen
- anders als bei der Klasse AM wird der Führerschein A1 “auf Probe” erteilt und somit entfällt die Probezeit für die Autoführerscheine B/BE ab 18!
- die Kosten für Theorie (Unterricht und Prüfung) fallen nur einmal an.
- die Kosten für die Sonderfahrten fallen nur einmal an.
- den “offenen” Motorradführerschein bekommst Du schon mit 20, nicht erst mit 24 Jahren.
Voraussetzungen
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig) nur einmalig!
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Führerscheinerweiterung B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
Nach erfolgter Ausbildung erhältst Du von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Damit wird die Erweiterung im Führerschein eingetragen. Eine externe Prüfung in Theorie und Praxis gibt es nicht.
Voraussetzungen
- Fahren darfst Du ab 25, wenn Du schon mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder der alten Klasse 3) bist.
>>>> leider wird die Erweiterung nach Schlüsselnummer B196 nicht beim Motorrad-Stufenführerschein als Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 anerkannt! <<<<

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AM = bis 45 km/h
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A1 = bis 125ccm
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A2 = bis 35 kW
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A = ohne jegliche Hubraum- und Leistungsbegrenzung
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Mofa = bis 25 km/h
Klasse AM
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- in den Fahrstunden lernst du das Fahren im realen Straßenverkehr, Grundfahraufgaben und Technik.
- die Anzahl der Fahrstunden ist von deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Du musst bei der Theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Roller beantworten.
- in einer 55-minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Klasse A
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringern sich die Basisunterrichte auf 6 Doppelstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 brauchst Du keine theoretische Ausbildung!
- die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten.
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahretn
- 3 Nachtfahrten
- bei Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die Sonderfahrten!
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad beantworten.
- bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis gibt es 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad.
- bei Vorbesitz der Klasse A2 musst Du keine theoretische Prüfung ablegen.
- In einer 70-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Erweiterung B 196
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Verpflichtend sind 5 Doppelstunden praktische Ausbildung auf einem Übungsgelände; Überlandstrecken und auf der Autobahn.
- die theoretische Prüfung entfällt.
- die praktische Prüfung entfällt.
Klasse A1
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich der Unterricht für Basiswissen auf 6 Doppelstunden!
- die Anzahl der Fahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad beantworten.
- bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis gibt es 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad.
- in einer 70-minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Mofa
- 6 Doppelstunden – sowohl aus dem Basiswissen als auch dem motorradspezifischen Unterricht
- In den Fahrstunden lernst Du Grundfahraufgaben und Technik.
- Die Dauer der praktischen Ausbildung ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, beträgt aber mindestens 90 Minuten.
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen richtig beantworten.
- Eine externe praktische Prüfung entfällt.
Klasse A2
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich der Unterricht für Basiswissen auf 6 Doppelstunden! Bei Vorbesitz der Klasse A1 brauchst Du keine theoretische Ausbildung!
- die Anzahl der Fahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad beantworten.
- bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis gibt es 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad.
- In einer 70 minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
Motorrad
- 12 Doppelstunden Basiswissen
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Unterricht
- Theorieunterricht nur einmalig zu Beginn der Stufenausbildung
- Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringern sich die Basisunterrichte auf 6 Doppelstunden.
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten – allerdings im Verlauf der Stufenausbildung nur einmal:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- wie bei den Einzelklassen beschrieben – fällt aber nur beim ersten Führerschein an!
- wie in den einzelnen Motorrad-Klassen beschrieben (70 Minuten), aber bei den Aufstiegs-Prüfungen sind kürzere Prüfungsfahrten vorgesehen – zum Beispiel:
- 70-minütige Fahrprüfung bei Prüfung A1
- 60-minütige Fahrprüfung bei Prüfung A2
- 60-minütige Fahrprüfung bei Prüfung A
- eine weitere Verkürzung der Prüfungszeit liegt im Ermessen des Prüfers! Vorgeschrieben ist jeweils eine mindestens 30-minütige Fahrzeit zuzüglich Grundfahraufgaben.
Stapler Führerschein
Die Staplerausbildung

Staplerausbildungen
- theoretischer Unterricht: 6-8 Stunden
- gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- fahrphysikalische Grundlagen
- Bewegen und Stapeln von Lasten
- Abfahrtskontrolle
- Technik Anbaugeräte
- fachpraktischer Unterricht: 12-14 Stunden
- Gerätekunde
- Abfahrtskontrolle
- Lastaufnahme
- Bewegen von Lasten
- Fahren in unterschiedlichen Betriebsbereichen
- Absetzen und Stapeln von Lasten bis ca. 5 m Höhe
- Berücksichtigung der Eigenschaften unterschiedlicher Waren
- Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
- Der Theorie-Unterricht endet mit eine 45-minütigen schriftlichen Prüfung (multiple choice)
- In einer 30-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.






