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Führerscheine

LKW Führerschein

Der LKW Führerschein wird meist für berufliche, seltener für private Zwecke benötigt. Für private Zwecke z.B. große Wohnmobile, Pferdetransporter usw. machst Du den Führerschein und kannst nach bestandener Prüfung diese Fahrzeuge fahren.

Gleiches gilt auch beruflich, wenn Du unter die Handwerkerregelung oder ähnliche Ausnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz fällst. Nähere Infos gibt es hier. Für alle weiteren Fahrtätigkeiten wird zusätzlich zum Führerschein auch eine Qualifikation zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb benötigt.

Auch diese Schulungen zur Vorbereitung zu den IHK-Prüfungen gibt es bei uns!

Wichtig: es ist immer einfacher und preisgünstiger, zu der Fahrerlaubnis für den LKW (C oder C1) immer sofort den „Anhängerschein“ (CE oder C1E) mit zu beantragen – auch setzen fast alle Arbeitgeber diese Kombination voraus!

Führerscheinklasse C LKW

Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)

Für das Mitführen von Anhängern (von mehr als 750kg zGm) benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse CE!

Voraussetzungen 

  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder alte Klasse 3)
  • fahren darfst du ab 21 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 20½ – im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren schon mit 18 möglich – Infos hier)
  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse CE -großer LKW mit großem Anhänger

Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg mit Anhängern oder Sattel-Aufliegern über 450kg zGm fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)

Die genauen gesetzlichen Vorschriften findest Du hier.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C
  • fahren darfst du ab 21 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 20½ – im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren schon mit 18 möglich – Infos hier)
  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse C1 – der „kleine“ Bruder des LKW

Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg, aber maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)

Für das Mitführen von Anhängern (von mehr als 750kg zGm) benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse C1E!

Die alte Fahrerlaubnisklasse 3 schließt die neue Klasse C1 mit ein – genaue gesetzliche Vorschriften findest Du hier.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 17½)
  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse C1E – der „kleine“ Bruder – leichte LKW mit Anhänger

Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen AM, A1, A2, A, und Omnibusse – hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D) wobei die Gesamtmasse des Zuges 12.000 kg nicht überschreiten darf.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1
  • fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 17½)
  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
  • C = bis 3.5 T

  • CE = über 7.5 T mit Anhänger

  • C1 = bis 7.5 T

  • C1E = bis 7.5 mit Anhänger

Klasse C und CE

Theoretische Ausbildung
  • 6 Doppelstunden Basiswissen
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C

Wenn Du die Klassen C+CE beantragst

  • 6 Doppelstunden Basiswissen
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C.
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse CE.
Praktische Ausbildung
  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 3 Nachtfahrten
    • 2 Autobahnfahrten
  • und die Abfahrtkontrolle

Wenn Du die Klassen C+CE in einem Ausbildungsgang beantragst

  • Klasse C : 3 Überlandfahrten / CE : 5 Überlandfahrten
  • Klasse C : keine Nachtfahrten / CE : 3 Nachtfahrten
  • Klasse C : 1 Autobahnfahrt / CE : 2 Autobahnfahrten
  • Klasse C : Abfahrtkontrolle / CE : Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 37 spezifische LKW-Fragen Klasse C beantworten.
  • max. Fehlerpunktzahl 10
Praktische Prüfung

In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Klasse C1

Theoretische Ausbildung
  • 6 Doppelstunden Basiswissen
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C1
Praktische Ausbildung
  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 1 Nachtfahrt
  • Abfahrtkontrolle
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 30 spezifische LKW-Fragen Klasse C1 beantworten.
Praktische Prüfung

In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Klasse C1E

Theoretische Ausbildung
eine theoretische Ausbildung ist gesetzlich nicht gefordert.
Praktische Ausbildung
  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Klasse C1E : 3 Überlandfahrten
  • Klasse C1E : 1 Autobahnfahrt
  • Klasse C1E : 1 Nachtfahrt

Wenn Du die Klassen C1+C1E in einem Ausbildungsgang beantragst

  • Klasse C1 : 1 Überlandfahrt / C1E : 3 Überlandfahrten
  • Klasse C1 : keine Nachtfahrten / C1E : 2 Nachtfahrten
  • Klasse C1 : 1 Autobahnfahrt / C1E : 1 Autobahnfahrt
  • Klasse C1 : Abfahrtkontrolle /  C1E : Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
Theoretische Prüfung
eine theoretische Prüfung entfällt.
Praktische Prüfung

In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Traktor Führerschein

Führerschein Trecker für Land- und Forstwirtschaft

Die obenstehenden Trecker-Führerscheine brauchst Du in der Land- und Forstwirtschaft, um Zugmaschinen bis max. 60 km/h zu fahren – und wo sonst gibt es auf der Straße Züge mit bist zu zwei Anhängern…?

Aber auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Mähdrescher, Maishäcksler, Roder oder Futtermischwagen darfst Du damit bewegen – zum Teil und je nach Bauart der Maschine bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h.

Führerscheinklasse L

Traktor oder Trecker – gemeint sind hier laut Gesetz Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft (auch mit Anhänger – dann bis 25 km/h), dazu kommen Stapler und andere Flurförderzeuge, außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Mähdrescher bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16
  • anmelden kannst Du Dich bei uns mit 15½
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse T

Traktor ab 40 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger(n), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

In diesem Führerschein eingeschlossenen sind die Fahrerlaubnisklassen L und AM.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 (solange du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du nur Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren!)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
  • L = bis 40 km/h

  • T = bis 60 km/h

Klasse L

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 klassenspezifische Fragen beantworten.

Klasse T

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung

Anzahl der praktische Stunden bis zur Prüfungsreife ist individuell unterschiedlich. Keine Sonderfahrten!

Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 klassenspezifische Fragen beantworten.
Praktische Prüfung

Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

Motorrad Führerschein

Ein Hobby für Liebhaber

Kompetenz und Leidenschaft – unsere Motorrad-Ausbilder sind nicht nur Fahrlehrer, sondern selbst begeisterte Motorradfahrer! Es ist also eine Selbstverständlichkeit, dass sie nicht nur seit Jahrzehnten (und immer noch täglich aktiv) in Ihrer Freizeit auf dem Krad sitzen, sondern Dich auch von Ihren eigenen Motorrädern aus per Sprechfunkverbindung schulen werden – “bike to bike” eben…
Auf diesen Seiten wollen wir Dir einen Überblick über die vier unterschiedlichen Motorradklassen geben (sowie die Prüfbescheinigung für Mofas und die Erweiterung des Auto-Führerscheins nach Code B 196). Hierbei spielen Dein Alter, der Zweck und Deine Vorlieben für ein bestimmtes Zweirad eine große Rolle. Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen Gespräch vor Ort, am und auf dem Fahrschulbike, damit Du in puncto Motorradführerschein alles richtig machst!

Führerscheinklasse T

Nach der bestandenen praktischen Prüfung darfst Du Roller oder Mopeds mit maximal 50 ccm und einer bauartbedungten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

Fahrzeuge, die in der ehemaligen DDR für eine Höchstgschwindigkeit bis 60 km/h gebaut und zugelassen wurden, dürfen auch heute noch mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden (z.B. Simson Schwalbe oder Duo).

Voraussetzungen

  • fahren darfst du ab 15 (anmelden kannst du dich schon mit 14 ½ Jahren)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse A1

Nach der Praktischen Prüfung darfst Du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125ccm und einer Leistung von höchstens 11kW fahren. (Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg betragen.)

Voraussetzungen

  • fahren darfst Du ab 16 (anmelden kannst du dich schon mit 15 ½ Jahren)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse A2

Nach der Praktischen Prüfung darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren. (Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht maximal 0,2 kW/kg betragen und ein gedrosseltes Motorrad in ungedrosseltem Zustand über nicht mehr als 70 kW verfügt haben!)

Voraussetzungen

  • fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst du dich schon mit 17 ½ Jahren)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinklasse A

Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst Du alle Krafträder – auch mit Beiwagen – fahren, ohne jegliche Hubraum- und Leistungsbegrenzung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 24 (anmelden kannst Du Dich dann schon mit 23½ Jahren) oder über den Stufenführerschein (zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Prüfungsbescheinigung Mofa

Nach bestandener theoretischer Prüfung darfst Du Mofas mit maximal 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren – genaugenommen erhältst Du dann eine “Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h”…

Welche Fahrzeuge dazu gehören – gedrosselter Roller, Leicht-Mofa, Pedelec oder “Segway” – das ist ein umfangreiches Thema. Hier gab es in der letzten Zeit eine große Anzahl von Gesetztesänderungen. Lass Dich gern von uns informieren, um hier ganz sicherzugehen!

Voraussetzungen

  • Fahren darfst du ab 15 (anmelden kannst du dich schon mit 14 ½ Jahren)
  • Biometrisches Passbild

Prüfungsbescheinigung Mofa

Der Stufenführerschein bietet die bestmögliche Motorrad-Ausbildung:

  • A1 mit 16 Jahren – die Ausbildung und Prüfungen in Theorie und Praxis wie hier beschrieben
  • A2 mit 18 Jahren – praktische Grundausbildung und Prüfung (ohne theoretischen Unterricht, Theorieprüfung und Sonderfahrten)
  • A mit 20 Jahren – praktische Grundausbildung und Prüfung (ohne theoretischen Unterricht, Theorieprüfung und Sonderfahrten)

eine solide, kontinuierliche und aufeinander aufbauende Motorrad-Ausbildung über vier Jahre bietet viele Vorteile:

  • Du beginnst schon mit 16 das Fahren mit “richtigen” Motorrädern (125ccm bedeuten zukunftsweisende, solide Technik und Sicherheit wie ABS u. Ä.)
  • Sicherheit durch Fahrerfahrung als vollwertiger Verkehrsteilnehmer – auch schon auf Autobahnen und überörtlichen Straßen
  • anders als bei der Klasse AM wird der Führerschein A1 “auf Probe” erteilt und somit entfällt die Probezeit für die Autoführerscheine B/BE ab 18!
  • die Kosten für Theorie (Unterricht und Prüfung) fallen nur einmal an.
  • die Kosten für die Sonderfahrten fallen nur einmal an.
  • den “offenen” Motorradführerschein bekommst Du schon mit 20, nicht erst mit 24 Jahren.

Voraussetzungen

  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig) nur einmalig!
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Führerscheinerweiterung B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.

Nach erfolgter Ausbildung erhältst Du von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Damit wird die Erweiterung im Führerschein eingetragen. Eine externe Prüfung in Theorie und Praxis gibt es nicht.

Voraussetzungen

  • Fahren darfst Du ab 25, wenn Du schon mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder der alten Klasse 3) bist.

>>>> leider wird die Erweiterung nach Schlüsselnummer B196 nicht beim Motorrad-Stufenführerschein als Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 anerkannt! <<<<

  • AM = bis 45 km/h

  • A1 = bis 125ccm

  • A2 = bis 35 kW

  • A = ohne jegliche Hubraum- und Leistungsbegrenzung

  • Mofa = bis 25 km/h

Klasse AM

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
  • in den Fahrstunden lernst du das Fahren im realen Straßenverkehr, Grundfahraufgaben und Technik.
  • die Anzahl der Fahrstunden ist von deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der Theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Roller beantworten.
Praktische Prüfung
  • in einer 55-minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Klasse A

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringern sich die Basisunterrichte auf 6 Doppelstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 brauchst Du keine theoretische Ausbildung!
Praktische Ausbildung
  • die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten.
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahretn
    • 3 Nachtfahrten
  • bei Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die Sonderfahrten!
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad beantworten.
  • bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis gibt es 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad.
  • bei Vorbesitz der Klasse A2 musst Du keine theoretische Prüfung ablegen.
Praktische Prüfung
  • In einer 70-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Erweiterung B 196

Theoretische Ausbildung
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Verpflichtend sind 5 Doppelstunden praktische Ausbildung auf einem Übungsgelände; Überlandstrecken und auf der Autobahn.
Theoretische Prüfung
  • die theoretische Prüfung entfällt.
Praktische Prüfung
  • die praktische Prüfung entfällt.

Klasse A1

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich der Unterricht für Basiswissen auf 6 Doppelstunden!
Praktische Ausbildung
  • die Anzahl der Fahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad beantworten.
  • bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis gibt es 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad.
Praktische Prüfung
  • in einer 70-minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Mofa

Theoretische Ausbildung
  • 6 Doppelstunden – sowohl aus dem Basiswissen als auch dem motorradspezifischen Unterricht
Praktische Ausbildung
  • In den Fahrstunden lernst Du Grundfahraufgaben und Technik.
  • Die Dauer der praktischen Ausbildung ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, beträgt aber mindestens 90 Minuten.
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen richtig beantworten.
Praktische Prüfung
  • Eine externe praktische Prüfung entfällt.

Klasse A2

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich der Unterricht für Basiswissen auf 6 Doppelstunden! Bei Vorbesitz der Klasse A1 brauchst Du keine theoretische Ausbildung!
Praktische Ausbildung
  • die Anzahl der Fahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad beantworten.
  • bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis gibt es 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum Motorrad.
Praktische Prüfung
  • In einer 70 minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.

Motorrad

Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Unterricht
  • Theorieunterricht nur einmalig zu Beginn der Stufenausbildung
  • Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringern sich die Basisunterrichte auf 6 Doppelstunden.
Praktische Ausbildung
  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten – allerdings im Verlauf der Stufenausbildung nur einmal:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
  • wie bei den Einzelklassen beschrieben – fällt aber nur beim ersten Führerschein an!
Praktische Prüfung
  • wie in den einzelnen Motorrad-Klassen beschrieben (70 Minuten), aber bei den Aufstiegs-Prüfungen sind kürzere Prüfungsfahrten vorgesehen – zum Beispiel:
    • 70-minütige Fahrprüfung bei Prüfung A1
    • 60-minütige Fahrprüfung bei Prüfung A2
    • 60-minütige Fahrprüfung bei Prüfung A
  • eine weitere Verkürzung der Prüfungszeit liegt im Ermessen des Prüfers! Vorgeschrieben ist jeweils eine mindestens 30-minütige Fahrzeit zuzüglich Grundfahraufgaben.

Stapler Führerschein

Die Staplerausbildung

Der Gabelstapler ist auf der beruflichen Ebene nicht wegzudenken. In unseren Staplerausbildungen bringen wir Dir den Umgang mit dem Hochstapler bei.

Staplerausbildungen

Theoretische Ausbildung
  • theoretischer Unterricht: 6-8 Stunden
  • gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten
  • Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
  • fahrphysikalische Grundlagen
  • Bewegen und Stapeln von Lasten
  • Abfahrtskontrolle
  • Technik Anbaugeräte
Praktische Ausbildung
  • fachpraktischer Unterricht: 12-14 Stunden
  • Gerätekunde
  • Abfahrtskontrolle
  • Lastaufnahme
  • Bewegen von Lasten
  • Fahren in unterschiedlichen Betriebsbereichen
  • Absetzen und Stapeln von Lasten bis ca. 5 m Höhe
  • Berücksichtigung der Eigenschaften unterschiedlicher Waren
  • Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
Theoretische Prüfung
  • Der Theorie-Unterricht endet mit eine 45-minütigen schriftlichen Prüfung (multiple choice)
Praktische Prüfung
  • In einer 30-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.